Vortrag von Prof. Masato Takahashi, Ph.D.: „Distanzierung zwischen Regierung und Sachverständigen in Japan“
Januar 30 @ 18:15 - 19:45
Die japanische Politik basierte traditionell auf der Ausbalancierung verschiedener Interessen, die außerhalb der demokratischen Repräsentation der Bevölkerung lagen. Dazu gehörten „Staatswohl“ im Rahmen der Allianz mit den USA, wirtschaftliche Interessen von Industrieverbänden sowie Interessen von religiösen Organisationen.
Zusätzlich zu diesen Einflüssen begann die japanische Regierung seit Mitte der 1980er Jahre verstärkt, politische Maßnahmen durch private Beratungsgremien zu legitimieren. Infolgedessen wurden die traditionellen externen Druckfaktoren auf die Politik, die bereits außerhalb der Demokratie lagen, durch einen weiteren Druckfaktor – die Einbeziehung von Sachverständigen – verstärkt.
Während der COVID-19-Pandemie haben die Abe-, Suga- und Kishida-Regierungen stark auf das Fachwissen von Sachverständigen zurückgegriffen. Dennoch kann selbst in einer Notlage nicht einfach gerechtfertigt werden, dass Sachverständige anstelle der Politik Entscheidungen treffen und damit demokratische Prinzipien untergraben .
Für Rechtswissenschaftler ergibt sich daraus die Aufgabe, die Beziehung zwischen Politik und Sachverständigen im Kontext der Regierungsführung Japans rechtlich zu analysieren und zu bewerten. Die rechtliche Fragestellung, die in diesem Bericht behandelt wird, besteht darin, wie eine angemessene rechtliche Beziehung zwischen Politik und Sachverständigen gestaltet werden kann, um eine übermäßige Abhängigkeit von Sachverständigen bei der politischen Entscheidungsfindung zu begrenzen.
Masato Takahashi ist Associate Professor an der juristischen Fakultät der Kyushu Universität und zugleich an der Kyushu Universität Law School. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Verfassungsrecht, insbesondere in den Bereichen Grundrechte und Staatsorganisationsrecht, zu denen er auch regelmäßig Lehrveranstaltungen anbietet. Im Jahr 2013 promovierte er an der Waseda-Universität mit der Dissertation „Die Verfassungstheorie und die Ausdifferenzierung der Verwaltung“. Von 2015 bis 2019 war er als Associate Professor an der Takushoku-Universität tätig, bevor er seine aktuelle Position an der Kyushu Universität übernahm. Er ist Mitglied der Japan Public Law Association und der Forschungsgesellschaft für deutsches Verfassungsrecht. Darüber hinaus leitet er den Forschungskreis zur Methodologie der Verfassungsrechtswissenschaft. Ab August 2024 wird er als Gastwissenschaftler für ein Jahr an der Universität Freiburg forschen.
Der Vortrag findet in Präsenz statt. Ort: Japan-Zentrum der LMU, Seminargebäude am Englischen Garten, Oettingenstr. 67, 80538 München, Raum 151.