Für Studierende der Japanologie bzw. der japanischen Sprache besteht die Möglichkeit, sich auf ein Stipendium der japanischen Regierung zu bewerben. Die Studienplätze an den japanischen Universitäten werden dabei zentral vom MEXT vergeben.
Bewerber*innen müssen zwischen dem 02.04.1992 und 01.04.2004 geboren sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Sie dürfen ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben und müssen mit dem 01.09.2022 mindestens ein Jahr lang am Japanischsprachunterricht teilgenommen haben. Bewerber*innen von Universitäten in Bayern und Baden-Württemberg sollten ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 09. Februar 2022 am Japanischen Generalkonsulat München einreichen.
Ist die schriftliche Bewerbung erfolgreich, werden die Bewerber*innen zu einem schriftlichen Japanischsprachtest am Japanischen Generalkonsulat München eingeladen und müssen dabei Japanischsprachkenntnisse nachweisen, die dem JLPT-2-Niveau entsprechen. Im Anschluss an den schriftlichen Sprachtest findet dann ein Interview am Generalkonsulat in München statt.
Bewerbungsrichtlinien und Bewerbungsunterlagen (sowohl auf Englisch als auch Japanisch incl. Bewerbungsformular) finden sich unter diesem Link.