Dekaden nach der Schuldrechtsmodernisierung des BGB sind 2020 in Japan und 2022 in Deutschland jeweils wichtige Schuldrechtsreformen in Kraft getreten. Obwohl sich die Regelungsgegenstände unterscheiden, laden das enge zeitliche Zusammenfallen und die enge rechtsgeschichtliche Verwandtschaft der betroffenen Kodifikationen zu einem Vergleich ein. In beiden Ländern verfügen die reformierten Vorschriften über erhebliche Praxis- sowie Examensrelevanz. Inwieweit hierdurch Rechtsklarheit und -effizienz sowie dem Parteiinteressenausgleich, insbesondere im Hinblick auf Verbraucherschutz und Anforderungen des digitalen Rechtsverkehrs, entsprochen werden konnte, soll daher einer ersten rechtsvergleichenden Bewertung zugeführt werden: Es diskutieren Prof. Dr. Andreas Bergmann, Dekan der Juristischen Fakultät der FernUniversität in Hagen und Prof. Dr. Keizō Yamamoto, der maßgeblich an der Vorbereitung der japanischen Schuldrechtsreform beteiligt war. Es moderiert Dr. Anna Katharina Suzuki-Klasen, Abteilung für Japanisches Recht der FernUniversität in Hagen, die zur Thematik eine Dissertation vorgelegt hat.
Referenten: Prof. Dr. Andreas Bergmann, FernUniversität in Hagen und Prof. Dr. Keizō Yamamoto, Universität Kyōto
Moderation: Dr. Anna Katharina Suzuki-Klasen, LLB (Norwich), MLB
Begrüßung: Jun.Prof. Dr. Julius Weitzdörfer, LLB, Dipl. Jur., MA (Cantab)
Zeit: Freitag, 19. Januar 2024, 17:00 Uhr (Einlass am Regionalzentrum), Beginn: 17:15 Uhr in der TUM, mit anschließendem Empfang im Campusstandort
Livestream: https://fernuni-hagen.zoom.us/j/66559007275?pwd=TUZvYmZKeDhXbzl1VG80dkVIMFNlUT09 (keine Vorab-Registrierung erforderlich)
Es ist keine Anmeldung für die Teilnahme vor Ort oder für den Empfang nötig.